Die „Thüringer Landeszeitung“ v. 17.2.2010 schrieb durch Herrn Jürgen Backhaus:
„Im Prozess der Chefärztin Dr. Annegret Kiefer vom Eichsfeld-Klinikum gegen den Rechtsanwalt und SPD-Kreistagsfraktionsvorsitzenden Heinz Funke wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte hat gestern das Oberlandesgericht Jena das Urteil verkündet. Wie von Funkes Anwalt Dr. iur. Michael Heuchemer beantragt, hob das OLG das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom Januar 2009, nach dem Funke 20 000 Euro Entschädigung zahlen sollte, auf und wies die von Annegret Kiefer danach eingelegte Anschlussberufung zurück.
Das Gericht nahm keine neue Beweiserhebung vor, verzichtete also auf eine Befragung von Dr. Jäger. Im Zusammenhang mit dessen Entlassung durch das Eichsfeld-Klinikum war es seinerzeit auch zu einer Auseinandersetzung zwischen dessen Anwalt Heinz Funke und Dr. Kiefer gekommen. Ihr Anwalt Fred-Rainer Stachon hatte in der zweiten Instanz beim OLG Jena eine Erhöhung der Geldentschädigung auf 30 000 Euro beantragt.
Michael Heuchemer sagte der TLZ, ein solches "Durchentscheiden" durch zwei Instanzen sei äußerst selten, "der maximale Sieg" für seinen Mandanten und sensationell. Zudem sei eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen und habe Frau Kiefer die nicht unerheblichen Verfahrenskosten beider Instanzen zu tragen.
Der 7. Zivilsenat des OLG Jena bezog sich in seinem Urteil auf ein erst im November 2009 verkündetes Urteil. Auf dessen Grundlage sei ein Anspruch der Klägerin auf eine Geldentschädigung "nicht begründet", sagt Heuchemer. Hingegen erläuterte Annegret Kiefers Anwalt Stachon der TLZ, das neue, auf Künstler bezogene BGH-Urteil besage, dass eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht automatisch eine Verurteilung zu Schmerzensgeld nach sich ziehe. Mit dem Bezug darauf habe es sich das OLG "recht leicht gemacht" und habe die Gegenseite keine hohe anwaltliche Kunst mehr aufwenden müssen.
Während Funkes Rechtsbeistand Heuchemer von einem Sieg spricht, hat aber aus Sicht von Stachon seine Mandantin ihr wesentliches Ziel erreicht: dass ihre Reputation als Ärztin wieder hergestellt wird. Denn Funke habe in der zweiten Verhandlung in Jena eine Ehrenerklärung zu Protokoll geben müssen, ohne die dieses Urteil nicht möglich gewesen wäre. Somit habe das Oberlandesgericht, so Stachon, "keinen Zweifel dran gelassen, dass Herr Funke die Persönlichkeitsrechte von Dr. Kiefer verletzt hat". In dieser Erklärung habe Funke die fachlichen Fähigkeiten der Chefärztin außer Frage gestellt. Mit der Erhöhung der Schmerzensgeldforderung auf 30 000 Euro sei der Druck auf Funke in Richtung einer Entschuldigung erhöht worden. Weil dieses Ziel nun erreicht sei, werde seine Mandantin eventuell davon Abstand nehmen, gegen die Nichtzulassung zur Revision Beschwerde einzulegen.“