NEU: Juli 2010
Beck'scher Online-Kommentar StGB
herausgegeben von
Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
VorsRi am OLG, VorsRiBayObLG a.D. und
Honorarprofessor an der Universität Regensburg
Der neue Kommentar
erläutert umfassend und fundiert alle Vorschriften des Strafgesetzbuches. Dabei gibt er einen verlässlichen Überblick sowie eine Auswertung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur, die sich an der Strafrechtspraxis orientiert.
Da steckt System
dahinter Für die erste Orientierung sorgt ein Überblick mit knapper Kurzerläuterung. Im zweiten Schritt steigen Sie dank der ausführlichen Kommentierung tiefer in die Materie ein. Zusätzlich erleichtern Rechtsprechung, Beispiele, Checklisten und weitere Erläuterungen Ihre tägliche Arbeit.
Brandaktuell
Das Werk berücksichtigt alle relevanten Gesetzesänderungen, die Einführung der Kronzeugenregelung durch den neuen § 46 b StGB, die Änderung des § 40 StGB (Geldstrafen) und die §§ 145 und 164 StGB.
Davon profitieren Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, Referendare und Studenten.
"Beck'scher Onlinekommentar zum Strafgesetzbuch" am 20.10.2006 freigeschaltet:
Der erste große Strafrechtskommentar im Internet
Zum 20.10.2006 wurde durch Deutschlands größten
juristischen
Verlag, C.H.Beck in München, der "Beck Online Kommentar" (BeckOK)
zum
Strafgesetzbuch (StGB) freigeschaltet. Es handelt sich um das
bedeutende
wissenschaftliche Projekt des ersten großen
Strafrechts-Onlinekommentars. Rechtsanwalt Dr.
Heuchemer hat 43
Vorschriften des Strafgesetzbuchs kommentiert und zwei
Lexikonbeiträge
verfasst, darunter den in der Beck-Werbung hervorgehobenen Beitrag
zur
strafrechtlichen Lehre von der Kausalität und die Kommentierung
zahlreicher
Vorschriften von grundlegender Bedeutung für das
strafrechtliche System wie § 13
(Unterlassung), § 17 (Verbotsirrtum), §
33 (Notwehrexzess), § 73 (Verfall), § 74
(Einziehung) sowie
wesentlicher Vorschriften aus dem Recht der Maßregeln der Besserung
und
Sicherung; insbesondere die Einziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69 ff);
vgl. im
Einzelnen die Publikationsliste.
Der
Kommentar wird für die Rechtspraxis ausdrücklich empfohlen. Alle
drei Monate erfolgt eine
Aktualisierung, so dass stets ein aktueller
Rechtsstand garantiert ist. Der Kommentar ist
Teil des
"Strafrechtsmoduls" und dessen Abonnenten verfügbar. Nähere
Informationen
unter www.beck.de .
Beck'scher Online-Kommentar StGB
in Zusammenarbeit mit einem namhaften Autorenteam.
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Über drei Ebenen schnell zum Ziel |
Die neue Reihe der Beck'schen Online-Kommentare
zeichnet
sich durch eine besonders bildschirmfreundliche Gestaltung aus. Eine
stringente
Gliederung und zahlreiche verlinkte Verweise erhöhen den
Nutzerkomfort.
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Der Online-Kommentar StGB ist zudem speziell im Hinblick
auf
die Arbeit am Bildschirm konzipiert worden; es ist keine Online-Fassung
eines schon
als Printwerk vorhandenen Kommentars.
Dabei hilft auch der neue dreistufige Aufbau. Er setzt sich zusammen aus einer
So gelangen Sie per einfachen Mausklick unmittelbar von der Kurzerläuterung zur
Kommentarstelle, die Ihr Problem behandelt.
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Immer auf dem
neuesten Stand
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Der
Beck'sche Online-Kommentar StGB wird in der Regel alle drei Monate
aktualisiert, wichtige Änderungen werden unverzüglich eingearbeitet.
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