Michael Heuchemer
Herzlich Willkommen.
Dr. Michael Heuchemer

  

NEU: Juli 2010

Beck'scher Online-Kommentar StGB

herausgegeben von

Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
VorsRi am OLG, VorsRiBayObLG a.D. und
Honorarprofessor an der Universität Regensburg

in Zusammenarbeit mit einem namhaften Autorenteam.

Der neue Kommentar

erläutert umfassend und fundiert alle Vorschriften des Strafgesetzbuches. Dabei gibt er einen verlässlichen Überblick sowie eine Auswertung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und Literatur, die sich an der Strafrechtspraxis orientiert.

 

Da steckt System

dahinter Für die erste Orientierung sorgt ein Überblick mit knapper Kurzerläuterung. Im zweiten Schritt steigen Sie dank der ausführlichen Kommentierung tiefer in die Materie ein. Zusätzlich erleichtern Rechtsprechung, Beispiele, Checklisten und weitere Erläuterungen Ihre tägliche Arbeit.

 

Brandaktuell

Das Werk berücksichtigt alle relevanten Gesetzesänderungen, die Einführung der Kronzeugenregelung durch den neuen § 46 b StGB, die Änderung des § 40 StGB (Geldstrafen) und die §§ 145 und 164 StGB.

 

Davon profitieren Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte, Referendare und Studenten.

 
Herausgegeben von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landgericht a.D. Bearbeitet von Dr. Markus Bange, Richter am Amtsgericht, PD Dr. Katharina Beckemper, Dr. Stephan Beukelmann, Rechtsanwalt, Dr. Jens Dallmeyer, Rechtsanwalt, Dr. Klaus Ellbogen, Dr. Ralf Eschelbach, Richter am Oberlandesgericht, Dr. Michael Heuchemer, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Hans Kudlich, Prof. Dr. Carsten Momsen, Dr. Ali B. Norouzi, Rechtsanwalt, PD Dr. Peter Rackow, Dr. Felix Ruhmannseder, Rechtsanwalt, Dr. Philipp Stoll, Richter am Oberlandesgericht, Dr. Gerson Trüg, Rechtsanwalt, PD Dr. Brian Valerius, Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Dr. Matthias Weidemann, Richter am Amtsgericht, Dr. Lars Witteck, Regierungspräsident, Prof. Dr. Petra Wittig und Theo Ziegler, Vorsitzender Richter am Landgericht



 "Beck'scher Onlinekommentar zum Strafgesetzbuch" am 20.10.2006 freigeschaltet:

Der erste große Strafrechtskommentar im Internet


Zum 20.10.2006 wurde durch Deutschlands größten juristischen Verlag, C.H.Beck in München, der "Beck Online Kommentar" (BeckOK) zum Strafgesetzbuch (StGB) freigeschaltet. Es handelt sich um das bedeutende wissenschaftliche Projekt des ersten großen Strafrechts-Onlinekommentars. Rechtsanwalt Dr. Heuchemer hat 43 Vorschriften des Strafgesetzbuchs kommentiert und zwei Lexikonbeiträge verfasst, darunter den in der Beck-Werbung hervorgehobenen Beitrag zur strafrechtlichen Lehre von der Kausalität und die Kommentierung zahlreicher Vorschriften von grundlegender Bedeutung für das strafrechtliche System wie § 13 (Unterlassung), § 17 (Verbotsirrtum), § 33 (Notwehrexzess), § 73 (Verfall), § 74 (Einziehung) sowie wesentlicher Vorschriften aus dem Recht der Maßregeln der Besserung und Sicherung; insbesondere die Einziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69 ff); vgl. im Einzelnen die Publikationsliste. Der Kommentar wird für die Rechtspraxis ausdrücklich empfohlen. Alle drei Monate erfolgt eine Aktualisierung, so dass stets ein aktueller Rechtsstand garantiert ist. Der Kommentar ist Teil des "Strafrechtsmoduls" und dessen Abonnenten verfügbar. Nähere Informationen unter www.beck.de .

 

Beck'scher Online-Kommentar StGB

herausgegeben von

Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
VorsRi am OLG, VorsRiBayObLG a.D. und
Honorarprofessor an der Universität Regensburg

in Zusammenarbeit mit einem namhaften Autorenteam.

 

Über drei Ebenen schnell zum Ziel

Die neue Reihe der Beck'schen Online-Kommentare zeichnet sich durch eine besonders bildschirmfreundliche Gestaltung aus. Eine stringente Gliederung und zahlreiche verlinkte Verweise erhöhen den Nutzerkomfort.

Der Online-Kommentar StGB ist zudem speziell im Hinblick auf die Arbeit am Bildschirm konzipiert worden; es ist keine Online-Fassung eines schon als Printwerk vorhandenen Kommentars.

Neuartig sind vor allem direkte Verlinkungen auf die einschlägigen Vorschriften und Entscheidungen, Aufsätze und Kommentierungen in beck-online sowie die Verlinkungen innerhalb des Kommentars selbst. Sie blättern nicht wie in einem Buch, sondern gelangen über intelligente Links zielgerichtet zum gesuchten Ergebnis.

Dabei hilft auch der neue dreistufige Aufbau. Er setzt sich zusammen aus einer

  • Übersichtsebene mit knappen Kurzerläuterungen,

  • Standardebene mit ausführlichen Kommentierungen und

  • Detailebene mit Mustern, Beispielen und Checklisten für die Praxis.

So gelangen Sie per einfachen Mausklick unmittelbar von der Kurzerläuterung zur Kommentarstelle, die Ihr Problem behandelt.

 

Immer auf dem neuesten Stand

Der Beck'sche Online-Kommentar StGB wird in der Regel alle drei Monate aktualisiert, wichtige Änderungen werden unverzüglich eingearbeitet.

Als besonderen Mehrwert enthält das Werk ein strafrechtliches Lexikon, über das Sie sich mit Begriffen wie etwa "Kausalität" oder "Europäisches Strafrecht" ebenfalls Zugang zu einer Thematik und über die entsprechenden Links zur weiterführenden Kommentierung verschaffen können. Der Umfang des Kommentars entspricht rund 1.800 Druckseiten.

Ebenfalls wichtig für die juristische Praxis: Der Beck'sche Online-Kommentar StGB ist zitierfähig (z.B. BeckOK v. Heintschel-Heinegg/Bearbeiter StGB § 11 Rn 2), ältere Fassungen bleiben im Archiv abrufbar.