RA Dr. iur. Michael Heuchemer:
Der Erlaubnistatbestandsirrtum
Dissertationsschrift, Duncker&Humblot
GmbH Berlin, Strafrechtliche Abhandlungen - Neue Folge
aufgenommen in die Reihe
nach Empfehlung von VRiBayObLG Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg
Der Erlaubnistatbestandsirrtum stellt das faszinierendste und
zugleich schwierigste
Problem der Irrtumslehre dar, da jeder
Lösungsversuch die Grundlagen des
Strafrechtssystems berührt. Im
Anschluss an einige jüngere Urteile des BGH wurde die –
lange Zeit
verstummte - Diskussion über die Behandlung dieses Irrtums
wieder
aufgenommen. Die Ergebnisse der Rechtsprechung und die Analyse der
zum
Erlaubnistatbestandsirrtum vertretenen Lösungsansätze zeigen, dass die
etablierten
Lehren nicht überzeugen können. Die Schwäche aller
Theorien, die § 16 I StGB direkt
oder analog auf den
Erlaubnistatbestandsirrtum anwenden, liegt in der
unverdienten
Privilegierung auch solcher Täter, die die tatsächlichen
Voraussetzungen
eines Rechtfertigungsgrundes aus nicht
nachvollziehbaren Gründen annehmen. Zahlreiche
Beispiele aus der
jüngsten Rechtsprechung zeigen, dass die seit BGHSt 3, 105 ff.
die
Diskussion prägende Behauptung der „prinzipiellen Rechtstreue“ des
im
Erlaubnistatbestandsirrtum Handelnden häufig der Realität spottet. In
solchen
Fällen stellt nur die Vorsatzstrafe eine angemessene Reaktion
dar. Deshalb kann nur die
strenge Schuldtheorie überzeugen, die den
Erlaubnistatbestandsirrtum nach § 17 StGB
behandelt. Sie ist jedoch um
eine flexible Rechtsfolgenkonzeption zu ergänzen, die der
besonderen
Natur des Erlaubnistatbestandsirrtums als Sachverhaltsirrtum gerecht
wird und
in elastischer Weise in allen denkbaren Irrtumskonstellationen
eine dem Tatunrecht
angemessene Bestrafung erlaubt.
377 Seiten, 84,80 EUR, 143 sFr, ISBN 3-428-11612-7 ISSN 0720-7271
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