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Verantwortlich für den Inhalt
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Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer
Kontaktdaten
Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer
In der Hohl 9
56170 Bendorf
Tel +49 2622 90 54 39
Fax +49 2622 41 90
http://www.michael-heuchemer.de
Bürostunden
Mo-Sa 10.00 – 19:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Rheinstr. 24
56068
Koblenz
Telefon: (0261) 30335-0
Telefax: (0261)
30335-22-66
http://www.rakko.de
info@rakko.de
Kammerzugehörigkeit
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Rheinstr.
24
56068 Koblenz
Telefon: (0261) 30335-0
Telefax: (0261) 30335-22-66
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info@rakko.de
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt (verliehen durch das Justizministerium des
Bundeslandes Rheinland-Pfalz)
Staat der Verleihung: Bundesrepublik
Deutschland
Steuernummer Str.-Nr 22/068/3230/9
(c) 2005 Alle Rechte und Änderungen bleiben vorbehalten.
Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen
BRAGO Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (bis 30.06.2004)
RVG, VV Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Vergütungsverzeichnis (ab 01.07.2004)
BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA Berufsordnung für
Rechtsanwälte
FAO Fachanwaltsordnung
Diese
und andere Gesetze, Texte und Verordnungen finden Sie auf den Seiten
der
Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik Berufsrecht.
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WICHTIGER HINWEIS:
STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG DROHT!
Vorsorglich
wird darauf hingewiesen, dass Beleidigungen oder
Drohungen mit
strafbarem Inhalt zum Nachteil des Herrn Magnus Gäfgen oder des Herrn
RA
Dr. iur. Michael Heuchemer ohne jede Ausnahme und ohne weitere
Vorwarnung strafrechtliche
und zivilrechtliche Verfolgung auslösen.
Die
Strafanzeige wird unverzüglich ausgebracht;
zivilrechtliche Schritte
folgen sogleich nach. Anonyme Schreiben, Faxdokumente oder
e-mails
werden ebenfalls ausnahmslos zur Anzeige gebracht und der Absender mit
den
geeigneten technischen Instrumentarien ermittelt. Verwiesen wird
auf die Strafbarkeit
insbesondere nach den §§ 126, 185 ff., 241 StGB.
Es wird insoweit versichert, dass in
besonnener Routine und
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft jedweder Verstoß mit
allem
Nachdruck verfolgt wird. Täter müssen ggf. mit der Durchsuchung ihrer
Wohn-
und Geschäftsräume (§§ 102, 105 StPO) und Beschlagnahmung ihrer
elektronischen Geräte
rechnen.
Die Verfahrenskosten des Strafverfahrens (§§ 465 ff StPO)
sowie des Zivilverfahrens (§ 91 ZPO) hat jeweils der Täter zu tragen.
Zahlreiche Verfahren sind
gerichtlich anhängig. Verfolgt wird ohne Ausnahme! |
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