2013
- Aktualisierte Infos zu Vorträgen, Terminen, Verfahren und Presseberichten
- Interview mit Herrn RA Dr. Heuchemer "DER SPIEGEL - JOB" 30.4.2013
2012
- "Pressenachlese OLG Ffm" Frankfurter Rundschau 11.10.12
- Frankfurter Rundschau 11.10.12 - Verletztem steht Hilfe zu
- Frankfurter Rundschau 01.07.12 - Schüler wehrt sich gegen Drogenvorwürfe
- Frankfurter Rundschau 13.06.12 - Schüler misshandelt - Polizisten verletzen 17-Jährigen
- Presseberichte zum Staatshaftungsfall "Polizeigewalt in Idstein"
- Rüsselsheimer Echo 27.4.2012 - Prozess um Kündigung "Eine Seite lügt"
- Darmstädter Echo, 17.01.12: "Nun entscheidet das Gericht"
- Darmstädter Echo, 19.01.12: "Aufwiegler oder Kümmerer?"
2011
-
30.11.2011: Verfahren gegen Dr. S. vor dem Landgericht (Schwurgericht) Berlin
-
Rhein-Zeitung 28.11.2011 - RZ Bericht zu Bellevue Boppard
- Bellevue Grandhotel Artikel "Rhein-Zeitung" 10.9.2011
- Bellevue Grandhotel Bericht & Artikel "Rhein-Zeitung" 02.07.11
- Radiointerview "dpa audio" auf vier Fragen im Fall Gäfgen
- Nachlese zum Staatshaftungsverfahren Gäfgen ./. Bundesland Hessen 8.8.2011
- taz-Interview mit Dr. Heuchemer 5.8.2011; Titel der taz
- Pressemitteilung 28.07.2011
2009
- Rhein-Zeitung 10.9.2009: Wie beherzt dürfen Retter im Notfall helfen?
- Frankfurter Neue Presse 5.10.2009 im Fall Gäfgen
- Tageszeitung 6.10.2009: Metzler-Mörder gegen Hessen
- Rhein-Zeitung 9.11.2009: Richter holen für Gäfgen-Prozess höchst umstrittenen Gutachter
- Frankfurter Rundschau 23.11.2009: Mit Rückendeckung von höchster Stelle im Fall Gäfgen
- taz 8.12.2009: Folterdrohung im Prozess Gäfgen wir das zweite Mal ausgewechselt
2008
- RA Dr. Bernhard von Becker, München, im "Tagesspiegel"
- Veröffentlichung im Tagesspiegel
- Deutschlandradio Kultur: "Das Folterverbot darf nicht Papiertiger sein", Interview mit Dr. Michael-Heuchemer
Audio: Folter und Moral - über den Kindermörder Magnus Gäfgen aus Sicht seines Anwalts
Audio: Der Fall Gäfgen - eine Chronik der Ereignisse
2007
2006
- Rhein-
Zeitung 31.8
- Kölner Stadt-Anzeiger 30.08
- Tageszeitung
24.8.
- Frankf. Rundschau 1. 7.
- Rhein-Zeitung
1.6.
- Rhein-Zeitung 24.6.
2005
- Rhein-Zeitung 09.12.
- Die Zeit 01.12.
- Rheinischer Merkur 01.12.
- FAZ, Ohlsen 01.11.
- Frankfurter Rundschau, Ohlsen 01.11.
- JA Strassbourg Erfolg 18.10.
- Tagesspiegel Strassbourg 16.10.
- Frankfurter Neue Presse Strassbourg 15.10.05 /PDF
- Der Tagesspiegel 13.07.05 /PDF
PRESSEERKLÄRUNG
- Erfolg Magnus Gäfgens
vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen den Berliner Richter Ohlsen:
Beginn des Hauptsacheverfahrens wegen Leserbrief im Stil "der Diktion nationalsozialistischer Propaganda" - Magnus Gäfgens Buch jetzt im Buchhandel
Mit
Beschluss vom 25.10.2005 hat der 15. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Frankfurt die
abweisende Entscheidung der Vorinstanz
aufgehoben und meinem Mandanten Herrn Magnus Gäfgen
Prozesskostenhilfe
gegen den Richter am Landgericht Berlin Andreas Ohlsen zugesprochen.
Richter
Ohlsen hatte in einem im "Tagesspiegel" vom
19.12.2004 veröffentlichten
Leserbrief u.a. ausgeführt, man könne Magnus Gäfgen
"sogar unter
Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention subsumieren: Wer
so
etwas tut, ist ein Unmensch, ein Nicht-Mensch und damit ein "Niemand".
Und "Niemand"
darf bekanntlich der Folter unterzogen werden. Andreas
Ohlsen, Richter am Landgericht
Berlin".
Gegen Ohlsen war daraufhin ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Führende Juristen und Politiker distanzierten sich von der Äußerung Ohlsens. U.a. hieß es, dass Richter Ohlsen "als Richter in einem demokratischen Rechtswesen nicht tragbar" sei.
In dem nunmehr ergangenen, 21seitigen Beschluss zugunsten Magnus Gäfgens heißt es wörtlich, der Leserbrief könne eine "schwer wiegende Verletzung des unantastbaren Kerngehalts der Menschenwürde" Gäfgens ausmachen. Es komme eine "schwer wiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts" und "ein gezielter Eingriff in den Kernbereich der Menschenwürde" Magnus Gäfgens in Betracht. Weiter führt der Senat wörtlich aus, dass Ohlsens Äußerungen wiesen "eine erhebliche Nähe zu der Diktion nationalsozialistischer Propaganda" auf.
In umfangreichen Bezugnahmen auch auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung betonte der Senat den Stellenwert des Schutzes der Menschqualität jedes Einzelnen und des Schutzes der Menschenwürde. Die Frage der (stets rechtswidrigen und auch strafbaren) "Schmähkritik" und der "Menschenwürdeverletzung" verlange im Hauptverfahren eine "eingehende Würdigung". Das Gericht monierte auch, dass der Richter "seiner Unterschrift unter den Leserbrief seine Amtsbezeichnung hinzugesetzt" und somit seiner Äußerung zusätzliches Gewicht verliehen habe. Klageziel ist die Unterlassung sowie der Ersatz immateriellen und materiellen Schadensersatzes in der Größenordnung von 10.000 EUR. Den ausgeurteilten Betrag will Magnus Gäfgen wohltätigen Zwecken zukommen lassen. Es sind im Zusammenhang mit Magnus Gäfgens Buchveröffentlichung konkrete Vorbereitungen im Gange für die Gründung einer Stiftung zugunsten kindlicher Verbrechensopfer mit dem Zweck, diesen das Risiko der Nebenklage sowie der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche abzunehmen (www.michael-heuchemer.de; www.magnus-gaefgen.de). Aufgrund des Beschlusses wird in Kürze vor dem LG Marburg das Hauptverfahren gegen Ohlsen eröffnet werden.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist ein sehr wichtiges Signal, dass eine von einem Richter (noch dazu unter Hinzufügung seiner Amtsbezeichnung) veröffentlichte Leugnung des Menschseins, der Menschenqualität und des Anspruchs auf Menschenwürde eines anderen den Kerngehalt der Menschenwürde verletzt und in einem demokratischen Rechtsstaat unerträglich ist. Insoweit ist die Entscheidung ein Erfolg für den Schutz fundamentaler Grundrechte in Reaktion auf den von Ohlsen verübten Angriff auf den Schutz der Menschenwürde, der Menschenrechte und des Folterverbots als entscheidende, verfassungskräftig verbürgte Werte. Wir sehen dem Hauptsacheverfahren sehr optimistisch entgegen.
Einzelheiten zum Verfahrensgang und die tragenden Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung sind abgedruckt in Magnus Gäfgens Buch "ALLEIN MIT GOTT-DER WEG ZURÜCK", das nunmehr im Buchhandel erhältlich ist (ISBN 3-00-017114-2) und im Internet unter www.magnus-gaefgen.de bezogen werden kann.
Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer
In der
Hohl 9
56170 Bendorf
Tel. 02622 90 54 39
Fax 02622 4190
www.magnus-gaefgen.de
www.michael-heuchemer.de
PRESSEERKLÄRUNG
- Magnus Gäfgen nimmt
entscheidende Hürde in Straßburg:
Europäischer Gerichtshof stellt nach erfolgreicher Vorprüfung der Bundesrepublik Beschwerde zu
- Buch Magnus Gäfgens erhältlich
I. Die
Entscheidung zugunsten Magnus Gäfgens
Der
Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat die
Vorprüfung der am 15.06.2005
eingereichten Beschwerde meines Mandanten
Herrn Magnus Gäfgen (Aktenzeichen 22978/05
Gäfgen v. Germany) mit
Erfolg für Magnus Gäfgen abgeschlossen. Mit Beschluss vom
15.09.2005
hat die III. Kammer des Gerichtshofs die Voraussetzungen der
Vorprüfung
bejaht und die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland zur
Stellungnahme
zugestellt.
Damit hat die Beschwerde Magnus Gäfgens die Vorprüfung des EGMR erfolgreich bestanden und die in der Praxis entscheidende Hürde vor einer Entscheidung in der Sache genommen. In der Vorprüfung werden die Zulässigkeit der Beschwerde und auf der Basis der einzureichenden nationalen Gerichtsentscheidungen auch tragende Teile ihrer Begründetheit vorab geprüft. Die Vorprüfung hat eine Funktion wie die Annahme- oder Ablehnungsmöglichkeiten vor den nationalen Verfassungsgerichten. Die weitaus größte Zahl der jährlich über 40.000 Beschwerden scheitert bereits nach Artikel 35 Absatz 3 und Artikel 28 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an der Vorprüfung. Die jetzige Entscheidung ist der maximale Erfolg, der im derzeitigen Verfahrensstadium erreichbar ist.
Die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin wurde unter Fristsetzung zum 9. Dezember 2005 zur Stellungnahme zu den Vorwürfen im Einzelnen aufgefordert. Der EGMR hat damit den Weg freigemacht für eine materielle Prüfung des Falles. In dem weiteren Annahmeverfahren wird sodann auf der Basis auch einer weiteren Stellungnahme des Beschwerdeführers über die Annahme entschieden.
In seiner offiziellen Sachverhaltsdarstellung nimmt
der EGMR u.a.
Bezug auf die Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt sowie auf die
des
Bundesverfassungsgerichts über die damals aus formalen Gründen
nicht angenommene
Verfassungsbeschwerde Magnus Gäfgens. In dem der
Entscheidung beigefügten Tatbestand
("Statements of Facts") betont der
EGMR mehrfach, dass nach diesen Entscheidungen eine
Verletzung des
Folterverbots gemäß Art. 3 EMRK sowie des Art. 1 Abs. 1 GG und Art.
104
Abs. 1 Satz 2 GG vorliegt (Entscheidungen im Volltext unter www.magnus-gaefgen.de)
Schon
zum Abschluss der Vorprüfung hat der Gerichtshof damit ein
eindeutiges
Zeichen gesetzt, sich des Falles inhaltlich annehmen zu wollen.
Die Entscheidung in diesem Verfahrensstadium ist als herausragender Erfolg für den Schutz der Menschenrechte durch den EGMR zu werten. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung und wird eine Entscheidung erbringen über die Frage, ob für die Folter im Strafverfahren des Rechtsstaats Raum seine darf und ob Geständnisse und Beweisergebnisse mit der Drohung mit massiven physischen Schmerzen erpresst werden dürfen.
Magnus Gäfgen führt die Beschwerde mit dem Ziel, für die Zukunft Folter im Strafverfahren prinzipiell durch eine Leitentscheidung von weit reichender symbolischer Bedeutung zu verhindern. Er hat die Beschwerde absichtlich nicht mit dem üblichen Ziel einer auch finanziellen Entschädigung eingelegt. Dies hat er bewusst unterlassen, um die symbolische Bedeutung des Verfahrens zu unterstreichen.
Die erste Entscheidung aus Straßburg ist als Erfolg für das Recht
jedes
Einzelnen zu werten, nicht ebenfalls Opfer staatlicher Folter zu
werden. Es geht darum, zu
verhindern, dass Menschen in Strafverfahren
Opfer massiver Drohungen mit physischem
Missbrauch werden. Wird die
Folter geduldet, so ist ein Übergreifen des staatlichen
Unrechts der
Folter auf Unschuldige in der Realität des Strafverfahrens
unausweichlich
vorprogrammiert. Es liegt in der Logik der Folter, auch
Unschuldige zu erfassen.
Wir sehen den weiteren Entscheidungen
nunmehr sehr
optimistisch entgegen. Es ist schwer vorstellbar, wie die
Bundesrepublik den Vorwurf des
Verstoßes gegen das Folterverbot nach
Art. 3 EMRK bestreiten will, nachdem das Landgericht
Frankfurt ihn
wiederholt festgestellt und sogar das Bundesverfassungsgericht
ihn
bekräftigt hat (Volltext unter www.magnus-gaefgen.de).
II. Buch Magnus Gäfgens erhältlich
In dem nunmehr erschienenen Buch "ALLEIN MIT GOTT-DER WEG ZURÜCK" - jetzt
erhältlich im Internet unter www.magnus-gaefgen.deund alsbald auch über den
Buchhandel bestellbar; ISBN 3-00-017114-2;
29,80 EUR (bitte zunächst im Internet
bestellen) - äußert sich Magnus
Gäfgen selbst ausführlich zu seinem Fall. In dieser
ersten
authentischen Schilderung nimmt Gäfgen zu seiner Tat und dem
sogenannten
"Frankfurter Folter-Fall" Stellung.
Es
enthält
Rückblicke auf Kindheit und Jugend, die Tätigkeit als Leiter
kirchlicher
Jugendfreizeiten, seine Verwurzelung im katholischen
Glauben, seine Lebensziele sowie
auf seine Studienzeit und auf die
Umstände, die zu seiner Tat geführt haben.
Mit Blick auf den Prozess
schildert Magnus Gäfgen aus seiner
Sicht die Erfahrungen in der
Untersuchungshaft, den Ablauf des Prozesses und seine
Empfindungen bei
wichtigen Prozessereignissen sowie bei der Urteilsverkündung im
Juli
2003.
Erstmals publiziert werden
ausgewählte, bislang geheime
Unterlagen zu den Prozessen gegen Magnus Gäfgen und den
seinerzeitigen
Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, die
darlegen,
wie die als Folter einzustufenden Drohungen systematisch
verheimlicht
werden sollten.
Schließlich thematisiert er den Gang nach
Straßburg: Er schildert
seine Ziele vor dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte und die
Reaktionen der Öffentlichkeit auf die Beschwerde in Straßburg.
Magnus
Gäfgen geht es in seinem Buch darum, sein
Empfinden von Reue und
Einsicht aufrichtig und eindringlich aufzuzeigen. Er will
die
Auseinandersetzung mit seiner Tat suchen und voranbringen. So versucht
er, einen
Dialog eröffnen und ein Zeichen der Wiedergutmachung zu
setzen.
Magnus Gäfgens materieller Erlös aus dem Verkauf dieses Buches wird
wohltätigen Zwecken zugute kommen.
Nähere Informationen
unter: www.magnus-gaefgen.de sowie www.michael-heuchemer.de
Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer
In der
Hohl 9
56170 Bendorf
Tel. 02622 90 54 39
Fax 02622 4190
www.magnus-gaefgen.de
www.michael-heuchemer.de
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WICHTIGER HINWEIS: STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG DROHT!
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Beleidigungen oder Drohungen mit strafbarem Inhalt zum Nachteil des Herrn Magnus Gäfgen oder des Herrn RA Dr. iur. Michael Heuchemer ohne jede Ausnahme und ohne weitere Vorwarnung strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung auslösen.
Die Strafanzeige wird
unverzüglich
ausgebracht; zivilrechtliche Schritte folgen sogleich nach.
Anonyme
Schreiben, Faxdokumente oder e-mails werden ebenfalls ausnahmslos zur
Anzeige
gebracht und der Absender mit den geeigneten technischen
Instrumentarien ermittelt.
Verwiesen wird auf die Strafbarkeit
insbesondere nach den §§ 126, 185 ff., 241 StGB. Es
wird insoweit
versichert, dass in besonnener Routine und Zusammenarbeit mit
der
Staatsanwaltschaft jedweder Verstoß mit allem Nachdruck verfolgt
wird. Täter
müssen ggf. mit der Durchsuchung ihrer Wohn- und
Geschäftsräume (§§ 102, 105 StPO) und
Beschlagnahmung ihrer
elektronischen Geräte rechnen.
Die Verfahrenskosten des Strafverfahrens (§§ 465 ff StPO) sowie des Zivilverfahrens
(§ 91 ZPO) hat jeweils der Täter zu tragen.
Zahlreiche Verfahren sind gerichtlich anhängig. Verfolgt wird ohne Ausnahme!
Meldung Straßburg I - siehe jetzt auch Eilverfahren:
- Magnus Gäfgen nimmt entscheidende Hürde in
Straßburg:
Europäischer Gerichtshof stellt nach Vorprüfung der Bundesrepublik Beschwerde zu - Buch von Magnus Gäfgen zu seinem Fall erhältlich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
Straßburg
(EGMR) hat die Vorprüfung der am 15.06.2005 eingereichten Beschwerde
Magnus
Gäfgens (Aktenzeichen 22978/05 Gäfgen v. Germany) mit Erfolg für
Magnus Gäfgen
abgeschlossen. Mit Beschluss vom 15.09.2005 hat die III.
Kammer des Gerichtshofs die
Voraussetzungen der Vorprüfung bejaht und
die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland
zur Stellungnahme
zugestellt.
Damit hat die Beschwerde Magnus Gäfgens die
Vorprüfung des EGMR erfolgreich
bestanden und die in der Praxis
entscheidende Hürde vor einer Entscheidung in der Sache
genommen.
Die
Bundesrepublik Deutschland als
Beschwerdegegnerin wurde unter
Fristsetzung zum 9. Dezember 2005 zur Stellungnahme zu den
Vorwürfen im
Einzelnen aufgefordert. Der EGMR hat damit den Weg freigemacht für
eine
materielle Prüfung des Falles.
Die Entscheidung in diesem
Verfahrensstadium ist als herausragender Erfolg für den
Schutz der
Menschenrechte durch den EGMR zu werten.
In dem nunmehr erschienenen Buch "ALLEIN MIT GOTT-DER WEG ZURÜCK" - jetzt erhältlich im Internet unter www.magnus-gäfgen.de und alsbald über den Buchhandel bestellbar; ISBN 3-00-017114-2; 29,80 EUR - äußert sich Magnus Gäfgen selbst ausführlich zu seinem Fall. Bitte zunächst im Internet bestellen.
Nähere Informationen unter NEWS Presseerklärung
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WICHTIGER HINWEIS: STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG DROHT!
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Beleidigungen oder Drohungen mit strafbarem Inhalt zum Nachteil des Herrn Magnus Gäfgen oder des Herrn RA Dr. iur. Michael Heuchemer ohne jede Ausnahme und ohne weitere Vorwarnung strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung auslösen.
Die Strafanzeige wird
unverzüglich
ausgebracht; zivilrechtliche Schritte folgen sogleich nach.
Anonyme
Schreiben, Faxdokumente oder e-mails werden ebenfalls ausnahmslos zur
Anzeige
gebracht und der Absender mit den geeigneten technischen
Instrumentarien ermittelt.
Verwiesen wird auf die Strafbarkeit
insbesondere nach den §§ 126, 185 ff., 241 StGB. Es
wird insoweit
versichert, dass in besonnener Routine und Zusammenarbeit mit
der
Staatsanwaltschaft jedweder Verstoß mit allem Nachdruck verfolgt wird.
Täter
müssen ggf. mit der Durchsuchung ihrer Wohn- und Geschäftsräume
(§§ 102, 105 StPO) und
Beschlagnahmung ihrer elektronischen Geräte
rechnen.
Die Verfahrenskosten des Strafverfahrens (§§ 465 ff StPO) sowie des Zivilverfahrens
(§ 91 ZPO) hat jeweils der Täter zu tragen.
Zahlreiche Verfahren sind gerichtlich anhängig. Verfolgt wird ohne Ausnahme!
PRESSEERKLÄRUNG
- Magnus Gäfgens Buch erhältlich
Erstmals äußert sich Magnus Gäfgen selbst
ausführlich zu seinem Fall.
Unter dem Titel ALLEIN
MIT GOTT- DER WEG ZURÜCK ist Gäfgens Buch nunmehr erhältlich.
Zum Preis von 29,90 EUR kann es im Internet unter www.magnus-gaefgen.de oder im Buchhandel (ISBN
3-00-017114-2) bestellt werden.
Das Buch ist die erste authentische Schilderung Gäfgens zu seiner Tat und dem sogenannten ???Frankfurter Folter-Fall“. Es enthält Rückblicke auf Kindheit und Jugend, die Tätigkeit als Leiter kirchlicher Jugendfreizeiten, seine Verwurzelung im katholischen Glauben, seine Lebensziele sowie auf seine Studienzeit und auf die Umstände, die zu seiner Tat geführt haben.
Mit Blick auf den Prozess schildert Magnus Gäfgen aus seiner Sicht die Erfahrungen in der Untersuchungshaft, den Ablauf des Prozesses und seine Empfindungen bei wichtigen Prozessereignissen sowie bei der Urteilsverkündung im Juli 2003.
Erstmals
publiziert werden ausgewählte, bislang geheime Unterlagen
zu den Prozessen gegen Magnus
Gäfgen und den seinerzeitigen Frankfurter
Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, die
darlegen, wie die als
Folter einzustufenden Drohungen systematisch verheimlicht
werden
sollten.
Neben dieser erstmals
authentisch publizierten
Schilderung von Ablauf und Details seiner Vernehmung
im
Polizeigewahrsam schildert er sein heutiges Leben in Haft und den
Versuch der
Bewältigung seiner Tat.
Schließlich thematisiert er den Gang nach Straßburg: Er schildert seine Ziele vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Reaktionen der Öffentlichkeit auf die Beschwerde in Straßburg.
Magnus Gäfgen geht es in seinem Buch darum, sein Empfinden von Reue und Einsicht aufrichtig und eindringlich aufzuzeigen. Er will die Auseinandersetzung mit seiner Tat suchen und voranbringen. So versucht er, einen Dialog eröffnen und ein Zeichen der Wiedergutmachung zu setzen.
Magnus Gäfgens materieller Erlös aus dem Verkauf dieses Buches wird wohltätigen Zwecken zugute kommen.
Nähere Informationen und Bestellung unter: www.magnus-gaefgen.de.
Rechtsanwalt Dr. Michael Heuchemer
Tel. 02622
90 54 39
Auszug aus dem Vorwort
"Es ist der Versuch der Auseinandersetzung, des Verstehens und des Bewältigens. Hier bin ich schon dafür aufrichtig dankbar, wenn mir ein Weg aufgezeigt wird, zu Antworten zu gelangen, nach denen ich selbst noch suche. Meine Tat reut mich unendlich. In meinen Gedanken bin ich tagaus, tagein bei Jakob, bei der Familie meines Opfers und allen, die ich verletzt habe. Vielleicht lässt sich der Schmerz über mein Versagen in etwas Fruchtbares umwandeln, wenn ich den Weg der Mitteilung und des Dialogs suche. Jeden Weg bin ich bereit zu gehen, wenn es helfen kann, wenigstens etwas Linderung zu bewirken. Ich glaube an die Gnade der Vergebung Gottes und der Menschen und habe ihre Früchte bereits vielfach dankbar erlebt in einer Lage, die ansonsten und ohne sie schier trostlos und ausweglos gewesen wäre, weil mir kein Weg offen stand, den Weg zu den durch mich Verletzten zu suchen. Umso mehr hoffe ich auf eine Fortsetzung in der Zukunft, zu der ich meinen Teil betragen will, so gut ich es kann. Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen mag. So soll es auch und insbesondere der Versuch des Dialogs und der Handreichung sein. Ich freue mich über jeden, der meine Hand zu ergreifen bereit ist und danke sehr dafür."
…..
"Auch meine Beweggründe und Ziele, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen, will ich darlegen. Häufig werde ich gefragt und es wird in den Zeitungen diskutiert, warum ich die Beschwerde nicht mit dem üblichen Ziel einer auch finanziellen Entschädigung eingelegt habe. Ich habe dies bewusst unterlassen, um die symbolische Bedeutung des Verfahrens zu unterstreichen. Nur, wenn deutlich wird, welche Dimension die von mir dort erstrebte Absage an die Folter hat, ist mein eigentliches Ziel nachvollziehbar und hoffentlich für die Öffentlichkeit verständlich. Es geht darum, eine Leitentscheidung gegen die Folter als Instrument des Strafverfahrens zu erwirken. Sie wird für Jahrzehnte prägend sein für die Realität strafrechtlicher Ermittlungen."
Auszug aus dem Vorwort des Verteidigers
"Es geht Magnus Gäfgen in dem
vorliegenden Buch darum, das
Empfinden von Reue und Einsicht – Begriffe, die viel zu oft
nur
Floskeln aus dem Plädoyer des Strafverteidigers sind - aufrichtig und
eindringlich
zu zeigen. Seine Verzweiflung über das Geschehen ist
unendlich. Mit seinen hier
entfalteten Gedanken will Magnus Gäfgen die
Auseinandersetzung mit seiner Tat suchen und
voranbringen. Er stellt
sich die quälende Frage, wie sie geschehen konnte und wo der
tragische
Weg begann, der in ihr endete. Dabei will er will einen Dialog eröffnen
und
ein Zeichen der Wiedergutmachung setzen. Dieser soll auch sein
materieller Erlös aus
diesem Buch zugute kommen."
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WICHTIGER HINWEIS: STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG DROHT!
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Beleidigungen oder Drohungen mit strafbarem Inhalt zum Nachteil des Herrn Magnus Gäfgen oder des Herrn RA Dr. iur. Michael Heuchemer ohne jede Ausnahme und ohne weitere Vorwarnung strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung auslösen.
Die Strafanzeige wird
unverzüglich
ausgebracht; zivilrechtliche Schritte folgen sogleich nach.
Anonyme
Schreiben, Faxdokumente oder e-mails werden ebenfalls ausnahmslos zur
Anzeige
gebracht und der Absender mit den geeigneten technischen
Instrumentarien ermittelt.
Verwiesen wird auf die Strafbarkeit
insbesondere nach den §§ 126, 185 ff., 241 StGB. Es
wird insoweit
versichert, dass in besonnener Routine und Zusammenarbeit mit
der
Staatsanwaltschaft jedweder Verstoß mit allem Nachdruck verfolgt
wird. Täter
müssen ggf. mit der Durchsuchung ihrer Wohn- und
Geschäftsräume (§§ 102, 105 StPO) und
Beschlagnahmung ihrer
elektronischen Geräte rechnen.
Die Verfahrenskosten des Strafverfahrens (§§ 465 ff StPO) sowie des Zivilverfahrens
(§ 91 ZPO) hat jeweils der Täter zu tragen.
Zahlreiche Verfahren sind gerichtlich anhängig. Verfolgt wird ohne Ausnahme!