Michael Heuchemer
Herzlich Willkommen.
Dr. Michael Heuchemer

  

Jahreswechsel 2024/2025

  • Seit 2024 aktuell: 63. Edition des BeckOK StGB mit über 40 von Dr. Heuchemer kommentierten Vorschriften des StGB für den Verlag C.H.Beck: Herr RA Dr. Heuchemer übernahm u.a. die §§ 370 AO und § 23 GeschGehG im Zuge der Erweiterung des BeckOK
  • Presseberichte „Frankfurter Rundschau“, „Wiesbadener Kurier“, weiteres Zeitungen zum Polizeigewaltfall Idstein (auch der HR berichtete in den Abendnachrichten sowie RTL), sowie dazu Frankfurter Rundschau 8.2.2024 mit dem Leitartikel „Opfer von Polizeigewalt angeklagt“; weitere Presseberichte:
  • Frankfurter Rundschau 20.9.24 Der Falsche auf der Anklagebank und Auftritt im RTL-Fernsehen für die Abendnachrichten

  • Frankfurter Rundschau 26.9.24 Polizisten beschuldigen Conway sowie Bericht Hessenschau
  • Berichte „Rhein-Zeitung“ 29.2.24 und „Generalanzeiger“ 29.2.24 über unsere Verfahren Dr. Henrich anbetreffend die Behandlung der „causa GDKE“ u.a. im Innenministerium
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Aktualisierung 2023

  • Im Heft 1/2023 der C.H. BECK’schen NZWiSt erschien der Aufsatz von Dr. Heuchemer unter dem Titel: „Die gegenwärtige Entwicklung des Rechts der Einziehung im Lichte aktueller Entscheidungen und der straf- und verfassungsrechtlichen Analyse der Cum-Ex-Rechtsprechung “, S. 16, zusammengefasst u. zitiert im Beck’schen Fachdienst Strafrecht („FD-StrafR“) 2023, 455629
  • sowie in Heft 2, S. 87 weiterer Aufsatz NZWiSt „Praxisprobleme der Besetzungsrüge, § 222b StPO, im Wirtschaftsstrafverfahren – Ein Lehrstück im strafprozessualen Zustellungsrecht – oder: Die Konsequenzen unklarer Gesetzesnovellen als Paradigma für die verfassungskonforme Sicherung von Beschuldigten- und Verteidigungsrechten“, zusammengefasst u. zitiert im FD Strafrecht 2023, 456195
  • der Aufsatz von Dr. Heuchemer „Zur audiovisuellen Aufzeichnung der strafrechtlichen Hauptverhandlung: ein Diskussionsbeitrag“ erschien in: NJ 2023, S. 209 ff. (Juris-Die Monatszeitschrift)
  • der Aufsatz „Materielle und prozessuale Praxisprobleme des § 130 StGB n.F. - Anmerkungen zu einer verunglückten Novelle mit Blick auf rechtspraktische Probleme“in NStZ 2023, Heft 5/2023, S. 270 ff.
  • Urteilsanmerkung Dr. Heuchemers zu OLG Hamburg in NStZ Heft 7/2023, S. 425 ff OLG Hamburg, Beschl. v. 31.1.2023 − 5 Ws 5-6/23
  • Leserbrief FAZ 25.2.23 FAZ Online sowie als PDF FAZ - Justiz ohne Kontrolle 250223
  • Leserbrief FAZ zum Staatsrecht, FAZ v. 14.8.23 RA Dr. Heuchemer - Den Demokratiebegriff nicht entleeren

 

Jahreswechsel 2021/2022

  • Grundsatzurteil im Vermögensrecht: Endurteil vor dem LG Ellwangen 4 O 336/21, verkündet 28.07.2022 von Dr. Heuchemer erstritten
Zu dem Kryptowährungs-Verfahren vor dem LG Münster siehe den Bericht des „Handelsblatt“ vom 20.09.2021 PDF sowie die Impression vor dem Verhandlungssaal

Zu dem Kryptowährungs-Verfahren vor dem LG Münster siehe den Bericht des „Handelsblatt“ vom 20.09.2021 PDF sowie die Impression vor dem Verhandlungssaal (WDR-Interview)
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Sommer 2021

- Herr Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg berichtet im BeckBlog über den von Dr. Heuchemer aufgefundenen Lapsus des Gesetzgebers

https://community.beck.de/2021/05/05/artikel-316k-egstgb-uebergangsvorschrift-zum-gesetz-zur-verbesserung-der-strafrechtlichen-bekaempfung-des

- bundesweite Reaktionen auslösend, erschien der Leserbrief zu den neuesten Geldwäschegesetzen in der FAZ vom 5.8.21 - ein Anwaltskollege aus München schrieb uns: "Es ist zu begrüßen, dass auch ein Kollege mit einem gewissen Bekanntheitsgrad, der eine gewisse Öffentlichkeit erreicht hat und erreicht das Streben nach einer uferlosen staatlichen Kontrolle kritisch kommentiert und zur Wahrung der Bürgerrechte mahnt....Es handelt sich nur um einen kleinen Teil eines Eisbergs." Ein Kollege aus dem Steuerbereich schrieb: "Zu Ihrem Leserbrief kann ich nur gratulieren....Der Aktionismus des Gesetzgebers ist eigentlich nicht mehr auszuhalten

- Leserbrief zum nachlesen
- weiterer Leserbrief

- Ein kurzes Schlaglicht sei auf einige unserer in der Öffentlichkeit und in den Medien berichteten Verfahren wie folgt geworfen.
Zu dem Fall Polizeigewalt in Idstein" und dem Löschen von Polizeivideos berichtete die "Frankfurter Rundschau" erneut zwei mal:
Frankfurter Rundschau 1, Frankfurter Rundschau 2
weitere Berichte: Idsteiner Land 1 und Idsteiner Land 2

- Einkaufszentrum Homburg Mannlichstraße
„Pirmasenser Zeitung“ vom 17.6.2021

In dem Kryptowährungs-Verfahren berichteten u.a. DIE WELT ( https://www.welt.de/regionales/nrw/article221238706/Milliardenschwerer-Onecoin-Anlagebetrug-Anklage-eingereicht.html) und die WIRTSCHAFTSWOCHE im Dezember 2020 wie folgt (pdf Wirtschaftswoche

- In dem Großverfahren mit Korruptionsvorwürfen vor dem LG Saarbrücken haben wir die Freilassung des Barons erstritten berichtete das "Handelsblatt" unter dem 31.08.2020 wie folgt:  https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/grossverfahren-korruptionsprozess-um-dillinger-huette-zwei-ex-vorstaende-im-fokus-der-staatsanwaltschaft/26313042.html 
sowie erneut am 29.10.2020 und sowie erneut am 4.1.21:

- Zu einem markanten Fall der Polizeigewalt berichtete die "Frankfurter Rundschau" vom 08.10.2020 hier. https://www.fr.de/rhein-main/hessen-polizeigewalt-brutale-festnahme-mann-kriegt-keine-luft-90063757.html

- Ständig und mit derweil schon Erfolgen auch in zweiter Instanz vertreten wir in den "Diesel-Klagen" das Mercedes-Benz Autohaus Görg & Jung Automobile GmbH, Wirges - u.a. in OLG Koblenz 12 U 2226/19 und fernerhin auch in 12 U 1334/20.

- In den Verfahren für Herrn Marvin Steinberg gegen die Karatbars-Gruppe sei verwiesen auf Handelsblatt Online vom 24.06.2020 und Print-Version vom 25.06.2020.

- Herr RA Dr. Heuchemer vertritt Herrn Baron von S. im Umfangsverfahren über die behaupteten vermeintlichen "Bestechungen" im Kontext "Dillinger Hütte" (vgl. die Presseberichte)

- Herr RA Dr. Heuchemer vertritt Michael Gleissner, überregional bekannt als General Manager Rolls-Royce, Köln, im Rechtsstreit in dem Zusammenhang mit dem "besten Rolls-Royce Verkäufer Europas" (Rolls-Royce Dealer of the Year Europe, Inhaber des "Regional Dealer Award" 2018; vgl. die Berichte in BILD, Express, Kölnische Rundschau, Kölner Stadt-Anzeiger, SPIEGEL, Spiegel-Online, Welt am Sonntag usw.)

- Findigkeit ruft Neider auf den Plan: Im Coronamasken-Fall mussten wir bei einem bemerkenswerten sozialen Engagement wider die Last die Legalität erst einmal dartun: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/report-versorgung-mit-schutzmasken-zwei-unternehmer-schaffen-was-der-regierung-kaum-gelingt/25760676.html 

- Dr. Heuchemers Rezension der Monographie Elena Quist "Der Schutz von Persönlichkeitsrechten im Strafrecht des geistigen Eigentums"  ist erschienen in ZUM (Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht) 3/2020, S. 261 ff.

- Am 12.11.2019 erschien auf der Titelseite und auf weiteren Seiten (Doppelseite 28 / 29 und Kommentar) ein Artikel im "Handelsblatt" über unsere Tätigkeit im Bereich des Kapitalmarktrechts und der strafrechtlichen Aspekte von Kryptowährungen - was u.a. die FAZ auf S. 1 ihres "Finanzmarkt"-Teils am 13.11.2019 und wiederum das "Handelsblatt" am 14.11.2019 und sodann am 28.11.2019 erneut aufgriff.

- Im Heft 3/2020 von "Der Deutsche Rechtspfleger" erschien der kostenrechtliche Aufsatz von Dr. Heuchemer zu den §§ 104 ff. ZPO

- Erfolg in der ersten Tierschutzverbandsklage im Saarland gegen das Umweltministerium: Das Ministerium lenkt ein, "TiBoS e.V." erhält seine Verfahrensrechte vollumfänglich zurück unter dem Druck des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens: https://www.tierrechte.de

Presseerklärung

Sommer 2019

Im Heft 5/2019 der renommierten NZWiSt auf den S. 209 ff. ist der Aufsatz von RA Dr. Heuchemer "Das Recht der Einziehung (§§ 73 ff. StGB) und die Effizienz der Rechtsmittel gegen strafprozessuale Arreste (§§ 111b ff. StPO) im Wirtschaftsstrafrecht im Lichte aktueller Entscheidungen zum Wettbewerbsrecht und zum Recht der Kryptowährungen" abgedruckt.
Er verhält sich zum Recht der Vermögensabschöpfung, also der Einziehung gem. §§ 73 ff. StGB im Wirtschaftsstrafrecht. Anschließend daran hat der BGH durch Urt. v. 07.03.2019 - 5 StR 659/18 im inhaltlichen Gleichklang mit den verfassungs- und konventionsrechtlichen Ausführungen der Kommentierung Dr. Heuchemer BeckOK § 73 StGB und Art. 316h EGStGB (siehe die mehrfachen Zitate dieser Kommentierung auch bereits durch den 1. und 2. Strafsenat des BGH) Teile des neuen Vermögensabschöpfungsrecht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wegen durchgreifenden Bedenken zur Verfassungswidrigkeit.

Im Heft 6/2019 der prozess-und kostenrechtlichen Zeitschrift "Das Juristische Büro" findet sich der Aufsatz von RA Dr. Heuchemer zum Kostenrecht, JurBüro 2019, 284 ff.

- Im Rahmen unseres tierschutzrechtlichen Engagements sei nachstehend auf das Interview mit Dr. Heuchemer verwiesen, geführt von Frau Christina Ledermann, Vorsitzende des Bundesverbandes "Menschen für Tierrechte", mit Vorbericht - wie es im "Newsletter" 7/2019 v. 14.6.19 bundesweit verbreitet wurde: https://www.tierrechte.de/2019/06/14/newsletter-tierrechte-nr-07-19-vom-14-06-2019/


Herbst 2018

- Der von RA Dr. Heuchemer erstrittene Beschluss zur Unverwertbarkeit einer unter Verletzung des Richtervorbehalts erzwungenen Blutprobe, LG Limburg Beschl. v. 9.4.2018 − 1 Qs 21/18, 1 Qs 38/18 ist publiziert in NStZ 2018, 622 f.

- Der BeckOK StGB als wohl bedeutendster Onlinekommentar zu Strafgesetzbuch, in welchem RA Dr. Heuchemer mehr als 40 Vorschriften kommentiert, erschien in die 38. Edition - und die akzessorische 3. Print-Auflage 2018 sorgt für eine noch weitere Verbreitung

- Die von Herrn RA Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, VRiBayObLG a.D. und Herrn RA Dr. Heuchemer als Co-Autoren verfasste Rezension des Buches "Vermögensabschöpfung" von Meißner/Schütrumpf, C.H.Beck 2018, 39 € ist nunmehr erschienen in NZWiSt (Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht) 4/18

- Der Aufsatz von RA Dr. Heuchemer „Die Bedeutung der Rechtsbeugung in der Strafverfolgungspraxis – Eine empirische Untersuchung zur Rechtsanwendungsungleichheit als Kriterium der Rechtsbeugung mit besonderem Schwerpunkt auf dem Recht der Einziehung (§ 73 ff StGB)“ erschien in Heft 4 der C.H.Beck'schen NZWiSt (Neue Zeitschrift für Wirtschafts- , Steuer- und Unternehmensstrafrecht - NZWIST 2018, 131ff

- Unsere tierschutzrechtlichen Aktivitäten werden ausgeweitet: Unsere Kanzlei vertritt die seit knapp 20 Jahren im Tierschutz aktive "Tierbefreiungsoffensive Saar e.V." als einen der nur vier verbandsklageberechtigten Vereine im Saarland in einem Pilotverfahren- dem ersten im Saarland unter dem 2013 geschaffenen Verbandsklagengesetz (TSVKG)

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/merzig-wadern/perl/die-lage-in-perl-ist-unhaltbar_aid-23886475
--> SZ-20180711-CLOK30_3-S19.pdf

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/merzig-wadern/perl/anwalt-genehmigung-des-umweltministeriums-ist-eine-farce_aid-23886667

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/merzig-wadern/perl/zoff-um-auffangstation-fuer-schwaene-in-besch_aid-23886671
--> SZ-20180711-CLOK30_1-S17.pdf

Presseerklärung als PDF


Sommer 2017

- In mittlerweile 35. Edition geht der BeckOK StGB online, in welcher Herr RA Dr. Heuchemer mehr als 40 Vorschriften der Gesetzeserläuterungen des Strafgesetzbuches (seit 2005) kommentiert. Zum 01.07.2017 wurde das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung als Rückgrat der gesetzlichen Einziehung deliktisch erlangten Vermögens völlig neu geregelt. Dr. Heuchemer hat die für das Strafrechtssystem wichtigen §§ 73 ff. StGB und auch die Übergangsvorschrift des Art. 316h EGStGB völlig neu kommentiert.

- Im Heft 7/2017, S. 368 ff der FuR (Familie und Recht) erschien der Aufsatz von Dr. Heuchemer "Kardinalfehler der Rechtsprechung im Umgangsrecht", der auch die verfassungs- und konventionsrechtlichen Anforderungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu dieser Fachfrage vertieft darstellt.

- Aus Überzeugung engagieren wir uns im Tierschutzrecht und Tierschutzstrafrecht in einem exemplarischen Kriminalfall, in dem wir bedeutende Erfolge erzielt haben: "Rhein-Zeitung" 10.2.2017: http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/mittelmosel_artikel,-skurriler-prozess-wo-steckt-moselschwan-tristan-_arid,1608292.html; Rhein-Zeitung 23.6.2017: http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/mittelmosel_artikel,-streit-um-moselschwan-tristan-4500-euro-strafe-fuer-tierschuetzer-_arid,1667046.html

- Diskussionen im beck.blog initiiert durch Herrn Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg zum Theaterstück des Kollegen von Schirach und zu unseren Fällen vor dem EGMR http://community.beck.de/2016/10/02/terror-verfilmung-des-viel-diskutierten-theaterstuecks-von-ferdinand-von-schirach-am-17oktober-als und http://community.beck.de/2016/07/19/bei-egmr-beschwerden-nicht-das-vom-bmjv-im-internet-angebotene-formular-benutzen

- Aktualisierung Sommer 2016 - im PDF Format

- Aktuell: Mit dem Urteil vom 14.06.2016 (10 TaBV 1/16) des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg hat RA Dr. Heuchemer die Grundsatzentscheidung erstritten, dass ein Chefarzt, der zugleich Mitglied einer "Klinikleitung" ist, als Leitender Angestellter anzusehen ist. Die Frage ist regelmäßig umstritten; siehe BAG 05.05.2010 - 7 ABR 97/08. Ein Aufsatz hierzu folgt.

-Weiter hat Dr. Heuchemer am gleichen Tage in Sachen Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 22 Sa 28/15 in dem Verfahren eines Chefarztes gegen einen Klinikkonzern die Zurückweisung einer Klage gerichtet auf Zahlung einer als anteilige "Tantieme" ausgestalteten Gewinnbeteiligung erstritten

- Nach dem großen Erfolg der 1. Auflage erschien der von Dr. Heuchemers Doktorvater Herrn Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg herausgegebene Kommentar "Strafgesetzbuch" (Printausgabe des BeckOK) im April 2015 in der 2. Auflage und ist für 179,00 EUR überall im Buchhandel pp. erhältlich. Darin hat RA Dr. Heuchemer mehr als 40 Gesetzesvorschriften des StGB bearbeitet.

- Weiterhin RA Dr. Heuchemer hat wesentliche Teile –insg. mehr als 100 Vorschriften – in den Gesetzeserläuterungen (Kommentierungen) des größten deutschen juristischen Verlages C.H. Beck im "BeckOK" für die Untersuchungshaftvollzugs- und Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetze der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland übernommen.

- Am 26.06.2015 erschien die Festschrift zum 70. Geburtstags des Doktorvaters von RA Dr. Heuchemer, Prof. Dr. Bernd von Heinschel-Heinegg (übergeben bei einem Festakt in Regensburg) mit einem gut 20-seitigen Beitrag von Dr. Heuchemer zum strafrechtlichen Grundlagenproblem des Fehlgehens der Tat (aberratio ictus): "Zur Verabschiedung der Lehre vom konkreten Vorsatz und der Beachtlichkeit der aberratio ictus als Ausschnitt einer normativen Revision der Vorsatzlehre"


- Vor dem "DAV-Forum Menschenrechte" in Berlin referierte Herr RA Dr. Heuchemer am 29.11.2013 vor über 300 angemeldeten Teilnehmern; hier das Programm, der hervorragend orchestrierte und eingehaltene Regieplan, die Präsentation von RA Dr. Heuchemer sowie einige Fotos von der Referententribüne auf der Stirnseite des Saals. Eine erweiterte Fassung des Vortrags ist im Mai-Heft 2014 im ANWALTSBLATT 2014 S. 411-416 publiziert: PDF

- Dr. Heuchemer in: ARD Ratgeber Auto-Reise- Verkehr v. 4.8.2013
http://m.daserste.de/#videoplayer?id=ventilwaechter-behoerden-legen-autos-lahm-100 - s. hierzu auch http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/swr/ventilwaechter-130804-100.html

- Aktualisierte Infos zu Vorträgen, Terminen, Verfahren und Presseberichten hier

- Interview mit Herrn RA Dr. Heuchemer "DER SPIEGEL - JOB" 30.4.2013 hier

- Das von uns erstrittene Urteil OLG Frankfurt v. 10.10.2012 1 U 201/11 findet sich nahezu im Volltext abgedruckt in: NJW 2013, S. 75-82

- 31.01.2013: Vortrag von RA Dr. Heuchemer vor dem Rotary Club Köln Wesseling (nicht öffentlich, nur auf Einladung)

- 04.11.2012, 11 Uhr: RA Dr. Michael Heuchemer live in "west.art", dem Kulturtalk im WDR-Fernsehen zum Thema "Recht und Gerechtigkeit"

- Nachlese zum Sieg vor dem OLG Frankfurt, 10.10.2012

- Presse Gäfgen:
Verfügung Land Hessen ./. Gäfgen
Bundesland Hessen verhindert Spende von Herrn Magnus Gäfgen für wohltätigen Zweck

- Presseerklärung zum Hauptverhandlungsauftakt 17.9.2012 gegen Herrn Rechtsanwalt Stefan R. vor der 26. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt (Terminiert bis zur Jahreswende)

- Die Schriftleitung der C.H.Beck’schen Zeitschrift „JuS“ hat den Aufsatz „Die Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums in der Klausur“ von Herrn RA Dr. jur. Heuchemer zur Publikation angenommen ; Heft 9/12, S. 795 ff

- Die von Herrn RA Dr. Heuchemer verfasste Rezension des Buches „BGH-Rechtsprechung Strafrecht 2011“ von
Herrn RiBGH Dr. Jürgen P. Graf (Berlin/Boston 2012, 39,95 €, ISBN 978-3-11-027391-5) erschien in der Juni- Ausgabe StraFo

- Polizeigewalt in Hessen: Berichte Frankfurter Rundschau 13.6.2012 und 14.6.2012; FAZ 14.6.2012; weitere Presseschau hierzu. Wir haben unter dem 2.7.2012 für den Geschädigten Staatshaftungsklage vor dem Landgericht Wiesbaden erhoben.

- RA Dr. Heuchemer vertritt bedeutenden wirtschaftsrechtlichen Verband vor dem EGMR in Grundsatzfragen der Dienstleistungserbringung: Nachdem weder das Bundesverwaltungsgericht (8 C 9.10) noch das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2873/11) die Gelegenheit zur anstehenden Grundlagenentscheidung zureichend ergriffen hat, übernahm RA Dr. Heuchemer nunmehr das Mandat zu Kernfragen des Handwerksrechts vor dem EGMR

- Termine: 13.4.2012: Gastvorlesung von Herrn RA Dr. iur. Michael Heuchemer auf Einladung des Dekans und von Herrn Prof. Dr. iur. Guillermo Benlloch, Universitat Internacional de Catalunya (UIC), Barcelona zum prozessualen und materiellen Recht der EMRK entlang wichtiger Leitentscheidungen des EGMR; hier Vorlesungsgliederung; und Universitätsplakat; und Präsentation als pdf. Fotos als pdf.

- RA Dr. iur. Heuchemer übernimmt in dem u.a. von Herrn Richter am Bundesgerichtshof Dr. Graf herausgegebenen Beck’schen Onlinekommentar zu den Strafvollzugsgesetzen die §§ 1-6, 32-53, 76-78, 83-87 LUVollzG NRW, RLP und Saarland

- Aufsatz von RA Dr. Heuchemer in Heft 4/12, S. 137 ff der C.H.Beckschen (Neue Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuer- und Unternehmensstrafrecht): "Die Praxis der Hausdurchsuchung und Beschlagnahme und die Wirksamkeit von Rechtsbehelfen im Wirtschaftsstrafrecht"

- Staatshaftung: Das Vorgehen gegen staatliches Unrecht gehört zu den Kerngebieten unserer Tätigkeit. Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 24.7.2007 (2 BvR 1545/03) die Rechtswidrigkeit einer Hausdurchsuchung festgestellt hat, vertritt Dr. Heuchemer einen Wirtschaftsverband im Staatshaftungsverfahren vor dem OLG Hamm (Az. I-11 U 71/11)

- Strafrecht: Nach dem aufhebenden Revisionsurteil in 5 StR 561/10 verteidigt Dr. Heuchemer vor der 40. Strafkammer des Landgerichts Berlin (Schwurgericht) den Fall eines bekannten Schönheitschirurgen als Pilotfall der Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit im Medizinrecht (besprochen durch Prof. Dr. Kudlich in: NJW 2011, 2856; vgl. auch die Zusammenfassung in NJW-Spezial 2011, S. 600); vgl. dazu auch die Prozessberichte FAZ v. 30.11.2011,  S. 9; DIE WELT 30.11.2011, S. 30, Berliner Morgenpost 30.11.2011, S. 13

- Porträt von Herrn RA Dr. Heuchemer durch Herrn Dr. Benedikt Vallendar in JUSTAMENT 11/2011

- Radiointerview "dpa audio" auf vier Fragen im Fall Gäfgen
- Nachlese zum Staatshaftungsverfahren Gäfgen ./. Bundesland Hessen 8.8.2011
- taz-Interview mit Dr. Heuchemer 5.8.2011; Titel der taz
- Radiointerview mdr info vom 28.7.2011 mit Dr. Heuchemer zum Fall Breivik
- Interview im Format 'dpa-Gespräch' mit Dr. Heuchemer  27.07.2011
- Pressemitteilung 28.07.2011

I. Aktuelles aus unseren Fällen zum Wirtschaftsrecht:
- Rechtsstreit des Bellevue Grandhotel Boppard geht vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof: Artikel "Rhein-Zeitung" 10.9.2011
- Erfolg für das Bellevue Grandhotel ./. Bundesrepublik; Bericht & Artikel "Rhein-Zeitung" 02.07.11
- Landgericht Hannover, Urteil vom 25.02.11 Az 1O60/10: Zum Protokollierungerfordernis nach § 48 Absatz 3 GmbHG
   (demnächst in NJW).
- Landgericht Zwickau, Urteil vom 17.02.11 Az 2O337/10 (rechtskräftig): Zur Fälligkeit des Aufwendungsersatzanspruchs einer Bank aus Ausfallbürgschaft (Fortführung von BGH NJW 2005, 2552)

II. Termin Landgericht Frankfurt 17.03.11 im Staatshaftungsverfahren und Debatte dazu im Hessischen Landtag am 31.03.11:
Nachlese und kommentierte Presseberichte

III. Rettet das OLG Koblenz! Leserbrief von Dr. Heuchemer RZ 23.05.2011

IV. Wie auf der Autorenkonferenz bei CH Beck am 23.05.2011 besprochen, wird Herr RA Dr. Heuchemer die § 82-93a im Onlinekommentar zum Strafvollzugsrecht Bund übernehmen; herausgegeben von Herrn Richter am BGH Dr. Graf

V. Zum Folterverbot im Strafverfahren: Auf unsere Bemerkung zu der zutreffenden Urteilsbesprechung von Prof. Dr. Weigend im "Strafverteidiger" 2011, 325 ff zum Urteil des EGMR wird hingewiesen.

VI. Termine: Vortrag vor Alumniaten der Universität Oxford zum EGMR 06.05.11 Paris "Les Editeurs" -
+++ Vortrag von RA Dr. Heuchemer am 28.05.11 zum Staatshaftungsrecht vor der ASS, Abion - Hotel Berlin; Programm +++ 

  
  

Aktualisierung zum Jahreswechsel 2010/11                        

Allen Mandanten und Interessenten wünschen wir von Herzen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute sowie besten Erfolg im Neuen Jahr!



Zu ausgewählten Neuigkeiten nehmen wir Bezug auf die nachstehenden Zeitungsartikel:

- Nachrichtenagentur AFP 16.12.2010
- Rhein-Zeitung 11.11.2010
- Rhein-Zeitung 20.11.2010
- Stendaler Volksstimme 27.10.2010

- Nachdem wir am 1.6.2010 die zweite Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des Art. 3 der EMRK in der 60jährigen Geschichte des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor dessen Großer Kammer errungen haben, nehmen wir Bezug auf den Abdruck des Urteils Gäfgen ./. Bundesrepublik Deutschland NJW 2010, S. 3145 ff. (hier das Urteil im Volltext; dieses ist auch verfügbar unter BeckRS 2010, 18074) mit Anm. von Herrn Prof. Dr. Grabenwarter, S. 3128 ff.

Weitere Neuigkeiten: Die 12. Edition des Beck’schen Online Kommentars StGB steht online; www.beck.de
+++ Pressearchiv vervollständigt mit zahlreichen weiteren Berichten über uns+++




Aktualisierung Juli 2010


I. Urteil der Großen Kammer des EGMR in Sachen Gäfgen ./. Bundesrepublik Deutschland
In der vorbezeichneten Sache hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrecht am 1.6.2010 im Rahmen eines Hearing im Human Rights Building zu Straßburg ihr Urteil verkündet. Wir verweisen auf die offizielle Pressemitteilung des Gerichtshofs sowie auf einige ausgewählte Presseberichte, die wir in unserem Pressearchiv zitieren. Besonders verweisen wir auf den Beitrag von Herrn Kollegen RA Ferdinand von Schirach, Berlin, in: DER SPIEGEL 23/2010, S. 124 f.   
 --> Bilder (in erworbener Lizenz v. dpa picture alliance bzw. eigene)

II. Kommentar hrsg. v. Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg zum StGB in Printversion erschienen
Nachdem seit 2006 der Beck’sche Online – Kommentar verfügbar ist, erschien nunmehr im Juli 2010 der von Herrn Prof. Dr. von Heintschel-Heinegg herausgegebene Kommentar zum StGB in Printfassung (ISBN 978-3-406-59900-2; 139 €). RA Dr. Heuchemer kommentiert darin über 40 Vorschriften.

III. Aufsatz zum Persönlichkeitsrecht im AfP erschienen
Im „Archiv für Presserecht“ (AfP) 03/ 2010, S. 222-224 ist nunmehr der Aufsatz „Die Kriterien einer Zuerkennung von Geldentschädigung im Persönlichkeitsrecht - zugleich Anmerkung zu Thüringer Oberlandesgericht Urt. v. 17.2.2010, Az. 7 U 95/09“ von RA Dr. Heuchemer erschienen, auf den wir besonders verweisen.


Aktualisierung Juni 2010

I. Persönlichkeitsrechtsschutz und Grenzen der Geldentschädigung: Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts v. 17.2.2010, Az. 7 U 95/09
Das Recht des Persönlichkeitsschutzes, in welchem Herr RA Dr. Heuchemer u.a. als Autor im C.H.Beck‘schen Handbuch des Persönlichkeitsrechts publiziert hat, ist auch in der forensischen Praxis zu einer unserer Kernkompetenzen geworden. In dem Prozess der Chefärztin Dr. K. gegen den Heiligenstädter Rechtsanwalt F. gelang durch das rechtskräftige Urteil des Thür. OLG ein bedeutender Erfolg, wozu wir im Einzelnen auf die Presseberichte verweisen:

- Thüringer Allgemeine (jpg).
- Thüringer Landeszeitung v. 17.2.2010

Vgl. hierzu die von RA Dr. Heuchemer mitgeteilte Entscheidung in der Juli-Ausgabe der „WUM“ und seinen Aufsatz „Die Kriterien einer Zuerkennung von Geldentschädigung im Persönlichkeitsrecht“ in „AfP“ vom 20.6.2010. 

II. Festschrift „60 Jahre Grundgesetz“ der FHVD erschienen und feierlich übergeben
Im Nachgang zu der Veranstaltungsreihe „60 Jahre Grundgesetz – Die zweite deutsche Demokratie in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ der FHVD und dem dortigen Vortrag von RA Dr. Heuchemer am 3.9.2010 wurde am 12.5.2010 die Festschrift mit der erweiterten Vortragsfassung von RA Dr. Heuchemer „Gedanken zur Notwendigkeit eines absoluten Verbots der Folter im Verfassungsrecht und im Strafrecht“ (S. 334-356) feierlich übergeben. Der Präsident des Bundeskriminalamts Herr Jörg Ziercke verfasste das Geleitwort. Die Festschrift „60 Jahre Grundgesetz“, Hrsg. Hartmut Brenneisen, Dirk Staack, Susanne Kischewski umfasst 568 S. und ist für 54,90 €, br., im Buchhandel erhältlich; ISBN 978-3-643-10636-0. Ihr Kapitel „V“ zum Verbot der Folter enthält Beiträge von Herrn Staatssekretär Klaus Schlie, Herrn Prof. Dr. Heribert Ostendorf, Herrn Prof. Dr. Volker Erb, Herrn RA Dr. Michael Heuchemer und Herrn Dekan H. Brenneisen.


Aktualisierung Jahreswechsel 2009/2010

Allen Mandanten und Interessenten wünschen wir von Herzen ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute in 2010! Zu dem aktuellen Kanzleigeschehen und den Neuigkeiten in ausgewählten Verfahren verweisen wir auf die umfassende Aktualisierung in der Rubrik „Presseberichte“; insbesondere zum Staatshaftungsverfahren Frankfurt und dort zur „Steuerfahnder- und Gutachteraffäre“, zum „Mercedes S 600 – Fall“, sowie zur Diskussion und zu den Zeitungsberichten zum Medikament „Ketanest S“. Weitere Neuigkeiten unter „Publikationen“ und „Presseberichte“; u.a.: +++ 11. Edition BeckOK StGB ist online +++ BeckOK StGB erscheint als Printausgabe +++ Festschrift der FHVD „60 Jahre Grundgesetz“ mit dem Beitrag von Dr. Heuchemer „Gedanken zur Notwendigkeit eines absoluten Verbots der Folter im Verfassungsrecht und Strafrecht“ (S. 212-234) erscheint

+++ Ein frohes Neues Jahr wünschen +++

RA Dr. Michael Heuchemer     RA Carsten Daleman LL.M.      Stefan Ströhm Wiss.Mit.


Aktualisierung August 2009

I. Mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer des EGMR am 18.3.2009
Am 18.3.2009 fand vor der Großen Kammer des EGMR zu Straßburg die mündliche Verhandlung in Sachen Gäfgen v Germany statt. Unter  http://www.echr.coe.int/ECHR/EN/Header/Press/Multimedia/Webcasts+of+public+hearings/  ist im Webcast des Gerichtshofs die Verhandlung mit den Plädoyers beider Seiten in voller Länge in deutscher Originalfassung oder in englischer bzw. französischer Simultanübersetzung abrufbar. Der Text des Plädoyers von Herrn RA Dr. Heuchemer für den Beschwerdeführer ist hier zugänglich. Auf der Bank der Prozessbevollmächtigen des Beschwerdeführers sind neben Herrn RA Dr. Heuchemer unser Kooperationspartner Herr RA Dirk Schmitz M.A. und links neben ihm Herr RA und Syndicus Dr. v. Becker zu sehen; hinter ihm die beiden Wiss. Mit. Stefan Ströhm und Max Bolsinger. Die Gerichtsbesetzung der durch siebzehn Richter und vier Ergänzungsrichter besetzten Großen Kammer und die Prozessvertretung des Beschwerdeführers bzw. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland waren an diesem Tage wie folgt: ECHR Public Hearing



Gerichtsbesetzung bitte anklicken erscheint dann als pdf

Wie diverse Medien zutreffend berichtet haben, hat die Menschenrechtsorganisation REDRESS als Nebenintervenientin nach ihrer Zulassung submissions an den Gerichtshof eingereicht, die unter www.redress.org nachzulesen sind. Wir verweisen auf die Meldung der Rhein-Zeitung sowie auf das hier abrufbare Interview von BBC World News, London, mit RA Dr. Heuchemer vom Abend des 18.3.2009 mit freundlicher Genehmigung von BBC. Es wurde live in den britischen Abendnachrichten um 18.30 Uhr gesendet. Eindrücke aus dem Verhandlungssaal in Straßburg finden Sie hier.

II. Interview der Zeitschrift „Rettungsdienst“ mit RA Dr. Heuchemer
Zwischenzeitlich wurden die schriftlichen Urteilsgründe in der von der Öffentlichkeit interessiert verfolgten Rechtssache Ströbel ./. DRK zugestellt; wir haben zuletzt im Dezember 2008 berichtet zu diesem Fall, der eine Grundlagenentscheidung zur Vergabe von Medikamenten durch Rettungsassistenten darstellt (.pdf-Download ); vgl. dazu auch BeckOK StGB/ Heuchemer § 13 Rn 48.2 (www.beck.de). Auf den Bericht der Rhein-Zeitung verweisen wir. Das im Mai 2009 in der Zeitschrift „Rettungsdienst“ erschienene Interview mit RA Dr. Heuchemer ist hier (.pdf) zugänglich. Die Entscheidung wurde abgedruckt in der Zeitschrift „Rettungsdienst“, 2009, S. 40-43; vgl. dazu die Anmerkungen Heuchemer/Bolsinger in: MedR 2009 Heft September; NZA-RR 2009. Vgl. zum Gesamtkomplex auch den Bericht Rhein-Zeitung 15.6.2009; das darin angesprochene Gutachten wurde hier gefertigt.

III. Weitere Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht: 2 BvR 920/08 und 2 BvR 1089/09
Die geringe Quote der Annahme von Verfassungsbeschwerden ist allseits bekannt. Umso mehr freut es uns, dass wir in Sachen 2 BvR 920/08 erneut mit einer Annahme zur Hauptsacheentscheidung durchgedrungen sind. Im Dezernat von Frau Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Lübbe-Wolf gelang es, die Zustellung einer Beschwerde an das Justizministerium des Landes Niedersachsen zu erreichen. Es geht um die Grundsatzfrage der Erledigung im Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 116 StVollzG; gerügt ist insbesondere die Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 I GG. Entsprechendes gilt für 2 BvR 1089/09. Hier geht es um die mit einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfGG) kombinierte Verfassungsbeschwerde eines Arztes aus Sachsen-Anhalt; gerügt werden u.a. der Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters, das Willkürverbot und die Gewährung rechtlichen Gehörs. Berichterstatter ist Herr Bundesverfassungsrichter Professor Landau.

IV. Geschäftsreise nach China mit einem metallindustriellen Mandatsauftrag
Vom 3.4.2009 bis 15.4.2009 reiste Herr Dr. Heuchemer in einem Mandatsauftrag mit metallindustriellem Hintergrund nach China. Die Reise führte am 3.4.2009 zunächst nach Shanghai, sodann nach Chongquing und Xiamen. Einzelheiten finden Sie hier.

V. Verwiesen sei auf den Leserbrief von RA Dr. Heuchemer, FAZ vom 13.2.2009

VI. BeckOK StGB erneut aktualisiert
Die neue Edition des BeckOK StGB geht nunmehr online; erstmals ergänzt um ein Vorwort von Herrn VRiOLG Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, das u.a. auf die Neukommentierungen von RA Dr. Heuchemer zur Unterlassung (§ 13 StGB), zum Recht des Verfalls und der Einziehung (§§ 73 ff. StGB) usw. Bezug nimmt.

VII. Wiederaufnahme im Fall B.?
Vor gut fünf Jahren wurde B. u.a. als „der größte Softwarepirat Europas“ bezeichnet; sein Fall fand in der Fachpresse (vgl. Computer-Partner 47/2003, S. 12) und in der breiten Öffentlichkeit hohe Aufmerksamkeit. Ca. 4,5 Mio EUR Schaden soll B. durch seine u.a. in Luxemburg ansässigen Firmen der Nebenklägerin Microsoft  zugefügt haben. Die rechtliche Analyse lässt dies und die Grundlagen seiner Verurteilung sehr zweifelhaft erscheinen; wir betreiben die Wiederaufnahme mit dem Ziel eines Freispruchs. Am 25.6.2009 hat die 1. Wirtschaftsstrafkammer des LG Hagen auf unser Gesuch hin die Beiordnung von RA Dr. Heuchemer als Verteidiger für das Wiederaufnahmeverfahren beschlossen (§ 364a StPO).

VIII. Termine
am 16.05.2009 hat Herr Dr. Heuchemer in Berlin vor der Strafverteidigervereinigung ASS zu den Beweiserhebungs- und verwertungsverboten vorgetragen. Zum ergänzenden Bericht dazu, zur Vereinigung, dem trad. Jahrestreffen usw. vgl. www.spormann.de In unserer ASS-Rundmail schrieb Herr Kollege RA Dr. h.c. Spormann ergänzend: „Herrn Kollegen Dr. Michael Heuchemer, der am 16.05.09 erstmals in unserer Mitte war, traf ich am 08.06.09 in Düsseldorf, wo er vormittags zu tun hatte. Ein Gedankenaustausch im Restaurant Victorian, das einige unserer ASS-Freunde nach meinem 60. Geburtstag im Herbst letzten Jahres in Erinnerung haben, schloss sich an. Der Fall "Margnus Gäfgen" bzw. "Jakob von Metzler" und kein Ende. Herr Kollege Helfried Roubicek hatte die Idee, Herrn Dr. Heuchemer namens unserer ASS bei der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV für die Verleihung des Preises "pro reo" vorzuschlagen. Ein Gedanke, der vom Vorstand einhellig unterstützt wurde. Es geht um das engagierte Eintreten des Kollegen gegen die Verwertbarkeit eines seinem Mandanten unter Androhung der Folter abgerungenen Geständnisses.“ Ob ein dergestalt kontroverser Fall insoweit geeignet ist, wird der Ratschluss zeigen; jedenfalls freut und ehrt mich der Vorschlag sehr, was an dieser Stelle dankbar ausgedrückt sei. Am 12.9.2009 und am 24.10.2009 treffen wir uns wieder als ASS zur Tagung in Berlin.

am 03.09.2009 wird Herr Dr. Heuchemer auf Einladung der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (FHVD) in Altenholz b. Kiel (Schleswig-Holstein) im Rahmen der Sonderlehrveranstaltungsreihe „60 Jahre Grundgesetz – Die zweite deutsche Demokratie in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ vortragen, wobei sich die Tagung dem Thema „Folter – Heiligt der Zweck die Mittel?“ widmet. Herr Innenstaatssekretär Ulrich Lorenz wird das Grußwort sprechen; andere Referenten zu dem v.g. Thema sind u.a. Herr Prof. Dr. Heribert Ostendorf sowie Herr Bundestagsabgeordneter Siegfried Kauder. Der Titel des Vortrags von RA Dr. Heuchemer lautet: „Gedanken zur Notwendigkeit eines absoluten Verbots der Folter im Verfassungsrecht und im Strafrecht“. Die Vortragsfassung wird in einen Tagungsband aufgenommen, der zum Jahresende erscheinen wird; das Programm ist hier aufrufbar.

am 10.10.2009 wird Herr Dr. Heuchemer vor Notärzten und Rettungssanitätern vor dem Südhessischen Notfalltag in Viernheim (.pdf) zum Thema "Erweiterte Maßnahmen durch Rettungsassistenten - Potential für arbeitsrechtliche Konflikte" und der Bedeutung der Grundsatzentscheidung in Ströbel./.DRK für die Auslegung des RettAssG sowie seinen rechtspolitischen Implikationen vortragen.