Skandalgutachter geht FOLTERDROHUNG im Prozess von Magnus Gäfgen gegen das Land Hessen wird das zweite Mal ausgewechselt
FREIBURG taz
Im Schadensersatzprozess des Kindsmörders Magnus Gäfgen gegen das Land Hessen wird erneut der Gutachter ausgetauscht. Das Landgericht Frankfurt hatte für die Untersuchung Gäfgens ausgerechnet den Frankfurter Psychiater Thomas H. bestellt, der in Hessen berüchtigt ist, weil er vier unbequeme Steuerfahnder gegen ihren Willen für dauerhaft dienstunfähig erklärte.
Nachdem ihn deshalb Mitte November ein Berufsgericht in Gießen verurteilte, bedauerte nun auch das Landgericht Frankfurt seine Gutachterwahl. In einem der taz vorliegenden Beschluss gaben die Richter einem Befangenheitsantrag von Gäfgens Verteidiger Michael Heuchemer statt. Schon der erste Gutachter Norbert Leygraf musste ausgetauscht werden, weil er intime Informationen über Gäfgen an Journalisten weitergegeben haben soll. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen verlangt in dem Zivilprozess Schmerzensgeld für die Folterdrohung durch den Frankfurter Polizei-Vize Daschner, will aber vor allem herausfinden, welche politischen Stellen Daschner damals grünes Licht gaben.
RATH
Nachdem ihn deshalb Mitte November ein Berufsgericht in Gießen verurteilte, bedauerte nun auch das Landgericht Frankfurt seine Gutachterwahl. In einem der taz vorliegenden Beschluss gaben die Richter einem Befangenheitsantrag von Gäfgens Verteidiger Michael Heuchemer statt. Schon der erste Gutachter Norbert Leygraf musste ausgetauscht werden, weil er intime Informationen über Gäfgen an Journalisten weitergegeben haben soll. Der zu lebenslanger Haft verurteilte Gäfgen verlangt in dem Zivilprozess Schmerzensgeld für die Folterdrohung durch den Frankfurter Polizei-Vize Daschner, will aber vor allem herausfinden, welche politischen Stellen Daschner damals grünes Licht gaben.