Frankfurt. Im Staatshaftungsverfahren des Kindsmörders Magnus Gäfgen gegen das Land Hessen hat die vierte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt jetzt den als Gutachter bestellten Neurologen Prof. Norbert Leygraf von seiner Verpflichtung vorzeitig entbunden. Das bestätigte gestern Gäfgens Rechtsbeistand Michael Heuchemer auf Anfrage dieser Zeitung. Er bestätigte ferner, dass Leygraf unter dem Verdacht stehe, Details aus seinem ärztlichen Gutachten über Gäfgen an Dritte verraten habe und die Staatsanwaltschaft Münster deshalb wegen Geheimnisverrates gegen den renommierten Mediziner und Gutachter in Strafprozessen ermittele. Prof. Leygraf hatte Gäfgen im Rahmen des Prozesses wegen Entführung und Mordes an dem elfjährigen Jakob von Metzler untersucht und begutachtet. Für eine Stellungnahme war der Leiter des Instituts für Forensische Medizin in Essen gestern nicht zu erreichen. Die vierte Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts muss nun einen neuen Gutachter beauftragen, der festzustellen hat, ob und wie umfänglich Magnus Gäfgen durch die Folterandrohungen bei den Verhören im Frankfurter Polizeipräsidium im Oktober 2002 traumatisiert wurde. Nach dieser Behandlung, mit der Beamte den Aufenthaltsort des entführten und vermeintlich noch lebenden Jakob von Metzler zu erfahren suchten, hatte Gäfgen das Versteck der Kindsleiche unter einem Steg in einem Teich in Birstein preisgegeben. en