Zurück im Dienst
Entlassener Rettungsassistent arbeitet wieder
Rheinland-Pfalz. Er hatte Patienten Medikamente gegeben, ohne einen Notarzt zu informieren und war dafür von seinem Arbeitgeber entlassen worden - eine Entscheidung, die das Koblenzer Arbeitsgericht jedodch für unwirksam erklärte. Nun kann Rettungsassistent Florian Ströbel seinen Dienst beim Deutschen Roten Kreuz auf der Rettungswache Mayen wieder antreten. Nach Informationen unserer Zeitung steht er von heute an wieder regulär im Dienstplan.
Der Landesverband Rheinland-Pfalz des Roten Kreuz in Mainz, der die Mayener Rettungsdienst-GmbH bei dem Rechtsstreit vertreten hatte, bestätigt, dass Ströbels Anwalt "die rechtlichen Möglichkeiten genutzt hat", damit sein Mandant jetzt wieder die Arbeit aufnehmen kann.
Ströbel beginnt heute seinen Dienst wieder mit einer 24-Stunden-Schicht auf dem Rettungswagen. Zuvor hatte Florian Ströbels Anwalt Michael Heuchemer bei Gericht ein Zwangsgeld in Höhe von 25 000 Euro beziehungsweise Zwangshaft gegen den Arbeitgeber beantragt, falls sein Mandant jetzt doch nicht wieder regulär beschäftigt werden sollte.
Das DRK will sich aber noch nicht endgültig geschlagen geben: Wenn die Urteilsbegründung vorliegt, soll entschieden werden, ob die Wiedereinstellung dauerhaft aktzeptiert wird. (cki)
RZ 09.12.08
Urteil erlaubt Rettern mehr Hilfe
Arbeitsrechtsstreit um Mayener DRK-Mitarbeiter bekommt durch Richterspruch große Tragweite - Gute Grundlage für Gesetz
Er wollte Notfallpatienten helfen und verabreichte ihnen dazu Medikamente, ohne einen Arzt hinzuzuziehen. Das kostete Rettungsassistent Florian Stöbel den Job - bis er vor Gericht zog und recht bekam. Das ist nicht nur für ihn ein Erfolg: In der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung der Koblenzer Arbeitsrichter erkennen Experten eine Signalwirkung für den gesamten Rettungsdienst.
Rheinland-Pfalz. Rettungsassistenten dürfen ihren Patienten nun in größerem Umfang helfen als bislang, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Denn das Urteil im Fall Florian Ströbl, der vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Mayen zunächst vor die Tür gesetzt worden war, dann aber wieder eingestellt werden musste, stärkt den Rettern den Rücken. Schließlich begründen die Richter ihre Entscheidung unter anderem damit, dass Ströbel im Interesse der Patienten gehandelt hat und dazu durch seine Ausbildung auch befähigt ist.
Das sieht auch Marco König, Vorsitzender des Berufsverbandes der Rettungsassistenten, so - auch wenn er noch zurückhaltend mit der Freude ist. Denn bislang ist das Urteil noch nicht rechtskrätftig und zudem nicht von einem Bundesgericht enfällt worden. Es biete aber eine gute Grundlage für die Verhandlungen zur Novellierung des Rettungsassistentengesetzes, das Rettern mehr Kompetenzen zugestehen soll - wenn es nach ihnen geht. Denn bislang vergügen sie zwar über die nötige Ausbildung, doch bewegen sie sich oft in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie das Erlernte auch anwenden. Ströbels Anwalt Michael Heuchemer ist froh: "Erstmals seit Inkrafttreten des Gesetzes besteht Rechtssicherheit bei den Notfalleinsätzen. Meine Erwartung wurde übertroffen."
So macht das Gericht deutlich, dass sich der Retter richtig verhalten habe, weil er zu der Hilfe befähigt ist und eine schnelle Entscheidung treffen musste, um Schaden von den Patienten abzuwenden. Das sie das Gutachten bestätigt worden. Hinzu komme, dass sich auch Ärzte in diesem Fall nicht einig seinen - obwohl sie bei der Klärung nicht unter Zeitdruck gestanden hätten. Das Heilpraktikergesetz, das allen Nicht-Ärzten im Prinzip ärztliche Handlungen (wie auch die Gabe von Medikamenten) untersagt, müsse hier zurückstehen. Das DRK habe seinen Mitarbeitern auch keine klaren Vorgaben für ein korrektes Verhalten gegeben.
Stefan Wittenberger, Prozessbevollmächtiger des Arbeitsgebers, räumt dabei Verbesserungsbedarf ein. Ob er Berufung einlegt, entscheide sich aber erst nach einer Prüfung des Urteils. "Herr Ströbel bleibt aber außen vor, weil die Arbeit mit ihm nun unproblematisch verläuft", betont er. bei den Grundsatz-Entscheidungen des Gerichts sieht er jedoch "gute Möglichkeiten" anzusetzen. Die Richter hatten dem DRK allerdings eine unzureichende Begründung der Kündigung attestiert.
Rettungassistent Ströbel ist in jedem Fall froh, dass er wieder seiner Arbeit nachgehen kann. Er verspürt aber auch eine Anspannung, weil die Möglichkeit einer Berufung seitens des DRK noch im Raum steht. Christian Kirstges
AK: 2 Ca 1567/08
RZ 11.03.2009